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Sie haben die Wahl zwischen
vier Beratungsmöglichkeiten
Als Mitglied des Stuttgarter Mietervereins
haben Sie das Recht, den Rat einer unserer Mietrechtsexperten in Anspruch
zu nehmen, so oft Sie diesen benötigen. Sie haben dabei verschiedene Möglichkeiten:
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1. Beratung
in unserer Geschäftsstelle, Moserstraße 5 |
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Damit Ihnen Wartezeiten erspart
bleiben, beraten wir Sie in unserer Geschäftsstelle nur nach telefonischer
Voranmeldung. Sie rufen uns unter der Nummer 0711/21016-12 an und
nennen Ihre Terminwünsche. Bitte geben Sie bei der telefonischen Anmeldung
auch immer Ihre Mitgliedsnummer an.
Suchen Sie uns bitte zum vereinbarten
Termin pünktlich auf, damit Verzögerungen für andere Mitglieder
vermieden werden.
Sobald Sie in unserer Geschäftsstelle
eingetroffen sind, teilen Sie unserer Anmeldung mit, bei welchem
Rechtsberater und zu welcher Zeit Sie einen Beratungstermin vorbestellt
haben. Der Rechtsberater wird Sie dann persönlich aufrufen und sich
Ihres Problems annehmen.
Die Beurteilung der Rechtslage wird erheblich
erleichtert, wenn Sie notwendige Unterlagen wie Mietverträge und
Schreiben des Vermieters gleich in Kopie dabei haben.
Unsere Öffnungszeiten
finden Sie hier.
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2.
in unseren Außenstellen |
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Die Rechtsberater des Mietervereins
kommen auch in Ihre Nähe zu regelmäßigen Sprechstunden.
Deshalb unterhält der Mieterverein
Beratungsstellen
in Bad Cannstatt, Bernhausen, Ditzingen, Leonberg und Rohr.
Eine telefonische Voranmeldung für diese
Beratung ist spätestens bis zum Vortag notwendig.
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3. Telefonische
Kurzberatung |
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Für allgemeine Rechtsfragen
steht unseren Mitgliedern die telefonische Kurzberatung des Mietervereins
zur Verfügung.
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Montag
bis Donnerstag |
Freitag |
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vormittags
von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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von 8:30 Uhr bis
13:00 Uhr |
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nachmittags
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Zu diesen Zeiten nehmen sich Rechtsexperten Ihrer Probleme
an.
Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0711/21016-0.
Halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Unterlagen bereit.
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4.
Onlineberatung |
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Kurze Fragen in
Angelegenheiten, die nicht ohnehin schon von uns bearbeitet
werden, können unsere Mitglieder auch per E-Mail unter onlineberatung@mieterverein-stuttgart.de
unter Nennung der Mitgliedsnummer, des Namens und des Geburtsdatums an uns richten.
Sie werden innerhalb
von 2 Arbeitstagen bearbeitet. Zu beachten ist, dass dies nur
für Fragen gilt, die ohne umfangreiche Sachverhalts- und Unterlagenprüfung beantwortet
werden können.
Anlagen können nur in
Standardformaten (PDF, JPG, BMP, RTF, TXT, Word oder Excel) beigefügt werden.
Soweit wir bei der
Bearbeitung feststellen, dass die Anfrage umfangreicher ist, so dass
eine persönliche Besprechung oder weitere Unterlagen erforderlich
sind, teilen wir dies ebenfalls innerhalb von 2 Arbeitstagen mit.
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Bitte
achten Sie auf die Fristen! |
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Wenn der Vermieter oder dessen
Anwalt eine Frist setzt, dann sollten Sie uns wenigstens eine Woche
vor Ablauf der Frist aufsuchen, damit Ihnen kein Rechtsnachteil entstehen
kann.
Im umgekehrten Fall, wenn wir dem Vermieter eine Frist setzen, dann
sollten Sie uns mitteilen, wenn die vom Vermieter geforderte Handlung
innerhalb der Frist nicht vorgenommen wurde. |
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