Leistungen

Wie Sie die Beratung des Stuttgarter Mietervereins
in Anspruch nehmen können

 

Sie haben die Wahl zwischen vier Beratungsmöglichkeiten

Als Mitglied des Stuttgarter Mietervereins haben Sie das Recht, den Rat einer unserer Mietrechtsexperten in Anspruch zu nehmen, so oft Sie diesen benötigen. Sie haben dabei verschiedene Möglichkeiten:

1. Beratung in unserer Geschäftsstelle, Moserstraße 5


Damit Ihnen Wartezeiten erspart bleiben, beraten wir Sie in unserer Geschäftsstelle nur nach telefonischer Voranmeldung. Sie rufen uns unter der Nummer 0711/21016-12 an und nennen Ihre Terminwünsche. Bitte geben Sie bei der telefonischen Anmeldung auch immer Ihre Mitgliedsnummer an.

Suchen Sie uns bitte zum vereinbarten Termin pünktlich auf, damit Verzögerungen für andere Mitglieder vermieden werden.

Sobald Sie in unserer Geschäftsstelle eingetroffen sind, teilen Sie unserer Anmeldung mit, bei welchem Rechtsberater und zu welcher Zeit Sie einen Beratungstermin vorbestellt haben. Der Rechtsberater wird Sie dann persönlich aufrufen und sich Ihres Problems annehmen.

Die Beurteilung der Rechtslage wird erheblich erleichtert, wenn Sie notwendige Unterlagen wie Mietverträge und Schreiben des Vermieters gleich in Kopie dabei haben.

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

2. in unseren Außenstellen


Die Rechtsberater des Mietervereins kommen auch in Ihre Nähe zu regelmäßigen Sprechstunden.

Deshalb unterhält der Mieterverein Beratungsstellen in Bad Cannstatt, Bernhausen, Ditzingen, Leonberg und Rohr.

Eine telefonische Voranmeldung für diese Beratung ist spätestens bis zum Vortag notwendig.

3. Telefonische Kurzberatung


Für allgemeine Rechtsfragen steht unseren Mitgliedern die telefonische Kurzberatung des Mietervereins zur Verfügung.

 

Montag bis Donnerstag

Freitag

vormittags

von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr

nachmittags

von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr     


Zu diesen Zeiten nehmen sich Rechtsexperten Ihrer Probleme an.
Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0711/21016-0.
Halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Unterlagen bereit.

4. Onlineberatung


Kurze Fragen in Angelegenheiten, die nicht ohnehin schon von uns bearbeitet werden,  können unsere Mitglieder auch per E-Mail unter onlineberatung@mieterverein-stuttgart.de unter Nennung der Mitgliedsnummer, des Namens und des Geburtsdatums an uns richten. 

Sie werden innerhalb von  2 Arbeitstagen bearbeitet. Zu beachten ist, dass dies nur für Fragen gilt, die ohne umfangreiche Sachverhalts- und Unterlagenprüfung beantwortet werden können. 

Anlagen können nur in Standardformaten (PDF, JPG, BMP, RTF, TXT, Word oder Excel) beigefügt werden.

Soweit wir bei der Bearbeitung feststellen, dass die Anfrage umfangreicher ist, so dass eine persönliche Besprechung oder weitere Unterlagen erforderlich sind,  teilen wir dies ebenfalls innerhalb von 2 Arbeitstagen mit.

Bitte achten Sie auf die Fristen!


Wenn der Vermieter oder dessen Anwalt eine Frist setzt, dann sollten Sie uns wenigstens eine Woche vor Ablauf der Frist aufsuchen, damit Ihnen kein Rechtsnachteil entstehen kann.
Im umgekehrten Fall, wenn wir dem Vermieter eine Frist setzen, dann sollten Sie uns mitteilen, wenn die vom Vermieter geforderte Handlung innerhalb der Frist nicht vorgenommen wurde.