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Mietspiegel 2011/2012


Stagnierende Einkommen – doch der Mietpreisanstieg geht besorgniserregend weiter  

„Die Mieten in Stuttgart steigen mehr als doppelt so stark, wie die Lebenshaltungskosten. Doch hinter dem durchschnittlichen Mietpreisanstieg von 3,8 % in zwei Jahren verbergen sich besonders besorgniserregende Preiserhöhungen im unteren Preissegment des Wohnungsmarktes“, kommentiert Mietervereinschef Rolf Gaßmann das Zahlenwerk des neuen Stuttgarter Mietspiegels. So seien laut der Auswertung der städtischen Statistiker die Preise für einfache Altbauwohnungen in durchschnittlicher Lage um bis zu 6,7 % gestiegen. Bei einer einfachst ausgestatteten 3-Zimmer-Wohnung in durchschnittlicher Lage mit 67 m² bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von 322,-- €. Die Durchschnittsmiete einer Altbauwohnung liegt laut neuem Mietspiegel inzwischen schon bei 7,21 € pro m². „Angesichts von stagnierenden und teilweise sinkenden Nettoeinkommen führt dieser Preisanstieg zu noch stärkerer Belastung einkommensschwacher Haushalte“, stellt der Mieterverein fest. Der Vereinsvorsitzende appelliert deshalb an Stuttgarts Hauseigentümer, die Erhöhungsspielräume nicht voll auszuschöpfen, sondern die schwierige finanzielle Lage vieler Haushalte zu berücksichtigen. Schon im letzten Jahr habe laut einer bundesweiten Studie die Wohnkostenbelastung der Stuttgarter Haushalte mit 42 % den Spitzenplatz in der Bundesrepublik Deutschland eingenommen.  

Im 10-Jahres-Vergleich ist die Durchschnittsmiete in Stuttgart sogar von 5,75 € auf
7,40 € pro m², also um 30 %, angestiegen, während insbesondere im unteren Einkommensbereich heute viele Haushalte ein geringeres Nettoeinkommen erzielen als vor 10 Jahren. Im Bereich kleiner Einfachstwohnungen nähere sich der Mietpreis von heute (7,30) gefährlich dem Preis von vor 10 Jahren (9,80) an, wobei letzterer allerdings in DM ausgewiesen war.  

Die Ursachen des starken Preisanstiegs im letzten Jahrzehnt liegen zum einen in der bekannten Marktenge am Wohnungsmarkt in Stuttgart. So seien Stadt und Land bei der Förderung des Sozialmietwohnungsbaus im letzten Jahrzehnt untätig gewesen. Der Bau von gerade noch 28 geförderten Mietwohnungen im Jahr 2010 sei insbesondere im Vergleich mit den finanziellen Anstrengungen anderer Großstädte beschämend.  

Zum anderen tragen die gesetzlichen Vorschriften des BGB zur Erstellung von Mietspiegeln Schuld am übertriebenen Mietpreisanstieg. So dürfen bei der Erhebung des Statistischen Amtes nur diejenigen Wohnungen in die Mietspiegelwerte eingehen, deren Preise in den letzten 4 Jahren neu vereinbart oder erhöht worden sind. „Die Mietpreise von rücksichtsvollen Vermietern werden bei der Mietspiegelerhebung leider nicht berücksichtigt“, kritisiert Gaßmann. Damit sei der Mietspiegel ein Spiegel der teuersten Wohnungen in der Stadt.  

Auch der Mieterverein hatte sich für die Aufnahme des energetischen Zustandes einer Wohnung in den Mietspiegel stark gemacht. Allerdings hatte der Mieterverein  nicht nur für Zuschläge bei energetisch sanierten Wohnungen plädiert, sondern auch Abschläge für „Energieschleudern“ unter den Wohnungen gefordert. Mit letzterem konnte sich die Geschäftsführerin des Mietervereins, Angelika Brautmeier, in den Verhandlungen leider nicht durchsetzen. Bei den Mietpreisen mache sich dies jedoch kaum bemerkbar, da die Anzahl der energetisch vollständig sanierten Wohnungen laut Erhebung äußerst gering ist.  

Der Mieterverein anerkennt die im Rahmen des Mietspiegelgesetzes erhobenen Mietpreise an. Gleichwohl hält er den ungebrochenen Mietpreisanstieg für besorgniserregend. Der Mieterverein rät den die Stuttgarter Mieterhaushalten, in den kommenden Wochen hereinflatternde Mieterhöhungsschreiben nicht ungeprüft zu akzeptieren. Denn vielfach liege die bezahlte Miete schon heute über der laut Mietspiegel zulässigen Miete.  

Angelika Brautmeier rät, die Hilfe von Fachjuristen des Mietervereins in Anspruch zu nehmen. Die Mietexperten beraten auch Neumitglieder unmittelbar nach Beitritt zum Mieterverein über die Zulässigkeit einer Mieterhöhung und führen den notwendigen Schriftverkehr mit dem Vermieter.  

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