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Heizkosten |
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„Auch wenn der Mieter den Ablesetermin z.B. wegen
Urlaubs oder aus anderen wichtigen Gründen absagt, muss er weder
Schadenersatz noch irgendwelche Sonderkosten zahlen“, stellt der
Mieterverein Stuttgart aus aktuellem Anlass fest. Kosten für einen
zweiten oder gar dritten Ablesetermin müssten nur dann vom Mieter übernommen
werden, wenn er seine mietvertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt,
z.B. die Ablesefirma den Zugang zur Wohnung verweigert. Immer unzulässig
ist es, wenn die Wärmemessdienstfirma direkt beim Mieter für einen
zweiten Ablesetermin Kosten geltend macht. Um die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu
erstellen, muss einmal im Jahr der Heizenergieverbrauch durch so genannte
Wärmemessdienstfirmen ermittelt werden. Im Regelfall sind die
Heizkostenverteiler (elektronische oder nach dem Verdunstungsprinzip
arbeitende) an den einzelnen Heizkörpern in allen Räumen der Wohnung
installiert. Beim Einsatz von elektronischen Heizkostenverteilern mit
Funktechnik werden die Daten per Fernübertragung an das
Messdienstunternehmen übertragen. In anderen Fällen müssen die
Heizkostenverteiler in den Wohnungen abgelesen werden, informiert der
Mieterverein Stuttgart. Der Termin hierzu muss mindestens 10 bis 14 Tage
vorher angekündigt werden. Die Mieter oder Wohnungseigentümer müssen
entweder einzeln oder durch einen Aushang an gut sichtbarer Stelle, z.B.
im Treppenhaus, benachrichtigt werden. Kann der erste Ablesetermin nicht
eingehalten werden, sollte ein zweiter Termin individuell abgestimmt
werden. Geschieht dies nicht, muss im Abstand von mindestens 14 Tagen ein
zweiter Termin durchgeführt werden, möglichst nach 17 Uhr. Das Ableseergebnis wird vielen Haushalten in diesem
Jahr wenig gefallen, weil sie vielfach mit deutlich höheren Heizkosten
rechnen müssen. Zum einen waren die Wintermonate 2010 drastisch kälter
als der Winter 2009. Zum anderen sind 2010 die Ölpreise um 23 %
gestiegen. Nur die Kosten für Gas und Fernwärme gingen leicht zurück.
Fallen die Heizkosten signifikant höher aus wie in den Vorjahren, so
empfiehlt sich der Gang zum Energieberater des Mietervereins (für
Mitglieder kostenlos). |