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Bau- und Heimstättenverein |
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Amtsgericht Stuttgart befindet Ausschluss
eines Mitgliedes durch die Baugenossenschaft Bau- und Heimstättenverein für
nicht rechtens Mietervereinschef Rolf Gaßmann begrüßt die klare Feststellung des
Amtsgerichts Stuttgart (Aktenzeichen 1 C 386/11), dass der Ausschluss
eines Genossenschaftsmitglieds zu Unrecht erfolgte und die Mitgliedschaft
deshalb fortbesteht. Zudem hat die Wohnungsgenossenschaft die
Verfahrenskosten zu tragen. Hintergrund des Ausschlusses war der Einsatz des
Genossenschaftsmitgliedes Andreas H. für den Erhalt seines Wohngebäudes
im Stuttgarter Osten. Im Architekturführer für Stuttgart wird das
Wohngebäude in der Wagenburgstraße als „Hochburg des
Arbeitersiedlungsbaus“ gerühmt. Obwohl das markante Bauwerk ein
wichtiges Stück der Arbeitergeschichte des Stadtteils repräsentiert,
will der Bau- und Heimstättenverein es abreißen und an seine Stelle
einen Neubau setzen. Mieter und Genosse Andreas H. kritisierte die
Gesellschaft, „da man den Eindruck habe, dass das Gebäude in den
letzten Jahren bewusst vernachlässigt worden sei, um jetzt einen Abbruch
zu rechtfertigen, und durch einen Neubau deutlich höhere Mieteinnahmen zu
erzielen“. Die Genossenschaft sah in der Kritik an ihrem Geschäftsgebaren
„ein Verhalten, welches sie genossenschaftswidrig in ihrem Ansehen schädigt“
und schloss ihn am 28.9.2010 aus der Genossenschaft aus. Gegen diesen
selbstherrlichen Vorstandsbeschluss zog Mietervereinsmitglied H. vor
Gericht und gewann. In seiner Begründung befasst sich das Amtsgericht
nicht mit der Frage, ob überhaupt ein Ausschließungsgrund vorlag.
Stattdessen stellt das Amtsgericht schon die formale Unzulässigkeit des
Ausschlusses fest. Denn die Wohnungsgenossenschaft hatte nicht einmal ihr
Mitglied abgemahnt. Weil ein Mitglied einer Genossenschaft durch den
Ausschluss auch den Anspruch auf eine Wohnungsüberlassung verliert, wäre
eine Auch der Mieterverein wendet sich gegen den Abriss
der guten und bezahlbaren Mietwohnungen und fordert deren Instandsetzung,
weil insbesondere preiswerte Mietwohnungen in Stuttgart fehlen. „Unter dem neuen Geschäftsführer Goeser fällt
die Baugenossenschaft Bau- und Heimstättenverein vor allem durch
selbstherrlichen Umgang mit ihren Mietern und Mitgliedern auf“, stellt
Mietervereinschef Rolf Gaßmann fest. Es könne nicht angehen, dass Mieter
einer Genossenschaft weniger Rechte haben wie Mieter eines privaten
Vermieters. „Es bleibt gutes Recht, den Mietern unterlassene
Instandsetzungen ihres Vermieters auch öffentlich zu kritisieren und sich
für den Erhalt ihrer Wohnhäuser einzusetzen“, stellt Gaßmann fest.
Der Mieterverein hofft, dass der Vorstand der Baugenossenschaft ihren
Geschäftsführer zukünftig zu partnerschaftlichem Umgang mit Mietern und
Genossen anhält. |